Montag, 9. Mai 2011

Schützenverein Kettenburg e. V. 2. Februar 2011
von 1923

An alle Mitglieder des Schützenverein Kettenburg

Einladung zur Generalversammlung

Am Freitag, den 25. Februar 2011 findet um 20.00 Uhr im Schützenhaus unsere Generalversammlung 2011 statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung

2. Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung

3. Bericht des Vorstandes
a) des Vorsitzenden b) des Schießwartes
c) der Damenleiterin d) des Jugendwartes
e) Wirtschaftsbericht

4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

5. Entlastungen (Kassenführung, Hauswart, Vorstand)

6. Satzungsänderung (siehe Rückseite)

7. Wahlen zum
a) 1. Vorsitzenden b) stellv. Kassenwart
c) stellv. Schießsportleiter d) stellv. Schriftführer
e) Jugendwart f) 1. stellv. Jugendwart
g) Damenleiter h) Kommandeur
i) stellv. Hauswart

Unser 1. Vorsitzender, Bernd Johannmeyer steht nicht wieder zur Verfügung

8. Wahl eines neuen Kassenprüfers
9. Wahl der Delegierten für den Kreisschützenverband
am 19.03.2011 um 14.00 Uhr in Hellwege

10. Termine und Festlichkeiten

19.02.2011 Doppelkopfturnier 19.00 Uhr
16.04.2011 Frühjahrs-Putz in der Schützenhalle
11.05.2011 Schießstand aufräumen 18.00 Uhr
15.05.2011 Königschießen
Kinder u. Jugend 10.00 -12.00 Uhr
Schützen/innen ab 18 Jahre Beginn 15.00 Uhr
02.06.2011 Schützenfest Kettenburg
09.07.2011 Bundesschützenfest in Jeddingen
14. + 15.08.2011 Kreisschützenfest in Hemslingen
24.09.2011Erntefest in Kettenburg

11. Verschiedenes

Anzug: Uniform


Mit Schützengruß


1. Vorsitzender 1. Schriftführerin
gez. Bernd Johannmeyer Sandra Alm


Hinweis zur Satzungsänderung:
Gem. § 60 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung (AO) muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins ab dem 01.01.2009 die Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten.

Daher ist § 12 der Satzung des Schützenvereins Kettenburg gem. § 5 der Anlage zu § 60AO hinsichtlich der Bestimmung zur Vermögensbindung ergänzen.


§12 alt
Auflösung des Vereins:
Im Falle der Auflösung des Vereins ist das aktive Vermögen der örtlichen Gemeindeverwaltung zu übergeben, mit der Auflage, es für sportliche Zwecke zu verwenden.

Die Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.3.1969 angenommen. Sie tritt mit dem gleichen Tag in Kraft.

Kettenburg, den 28.3.1969 Unterschriften



§ 12 neu
Auflösung des Vereins:
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die örtliche Gemeindeverwaltung (Stadt Visselhövede), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

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